Betreibungen

Die Abteilung Betreibungen erfüllt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der zwangsweisen Eintreibung von Geldforderungen aufgrund des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und führt darüber die erforderlichen Register.

Rechtliche Grundlagen


Betreibungsferien
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt.

Zahlungsverbindung 
Kontoinhaber: Betreibungsamt Gemeinde Uzwil
IBAN: CH48 0900 0000 9000 3783 8
Zahlungszweck: Betreibung Nr. XX oder ähnliches

Löschung / Rückzug einer Betreibung
Sofern kein gerichtlicher Entscheid zur Löschung einer Betreibung besteht, kann diese nur auf Antrag der betreibenden Partei bei der Abteilung Betreibungen gelöscht werden. Dazu ist eine Anfrage an den Gläubiger resp. die Gläubigerin oder deren Vertreter/-in durch den Schuldner resp. die Schuldnerin notwendig. 

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ebenfalls die Möglichkeit ein Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte zu stellen. Nähere Angaben dazu finden Sie unter der entsprechenden Dienstleistung.

Kontakt

Stickereiplatz 1
9240 Uzwil

+41 71 950 40 60

betreibungsamt@uzwil.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.00 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 18.30 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr