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Zuständiges Amt

Betreibungsauskunft / Betreibungsregisterauszug

Um einen Betreibungsregisterauszug über Ihre eigene Person zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

1. Sie können Ihren Betreibungsregisterauszug direkt am Schalter mit einem Ausweis und einer Gebühr von Fr. 17.– (TWINT, Bar oder Karte) sofort erhalten.
2. Eine bevollmächtigte Drittperson kann mit ihrem Ausweis, der Vollmacht und Fr. 17.– den Auszug am Schalter abholen.
3. Möchten Sie den Auszug per Post erhalten, können Sie ihn bequem per E-Mail an betreibungsamt@uzwil.ch mit Ihren Personalien anfordern. Die Gebühr beträgt Fr. 18.–; der Auszug wird Ihnen per A-Post zugeschickt.
4. Sie können auch Fr. 18.– auf unser Konto (IBAN CH48 0900 0000 9000 3783 8, Vermerk: „Betreibungsregisterauszug + Name“) überweisen. Nach Gutschrift erhalten Sie den Auszug per A-Post.

 

Um einen Betreibungsregisterauszug über Ihre eigene Gesellschaft zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

1. Eine im Handelsregister eingetragene Person kann den Auszug mit Ausweis und Fr. 17.– direkt am Schalter erhalten.
2. Eine bevollmächtigte Drittperson kann mit Ausweis, Vollmacht und Fr. 17.– den Auszug vor Ort abholen.
3. Per E-Mail können Sie den Auszug mit den Gesellschaftsdaten bestellen. Die Gebühr beträgt Fr. 18.–; der Auszug wird Ihnen per A-Post zugeschickt.
4. Sie überweisen Fr. 18.– (IBAN siehe oben) mit Vermerk „Betreibungsregisterauszug + Gesellschaftsname“. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen den Auszug per A-Post an die Domiziladresse.

 

Um einen Betreibungsregisterauszug über Dritte zu erhalten, ist gemäss Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG das Interesse glaubhaft zu machen. Bitte reichen Sie eine unterschriebene Anfrage inklusive relevanter Belege (Rechnung, Offerte, Vertrag etc.) bei der Abteilung Betreibungen ein.