Vermittlungsamt

Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsversuch beim Vermittler oder bei der Vermittlerin (allgemeine Schlichtungsbehörde).

In gesetzlich genannten Ausnahmefällen entfällt das Schlichtungsverfahren, so namentlich im Eheschutz- und Scheidungsverfahren. Bei einem Streitwert von mindestens CHF 100'000.-- können die Parteien zudem in vermögensrechtlichen Verfahren gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten.

Für Schlichtungsversuche bei Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse zuständig.

Bei Probleme in Miet-und Pachtverhältnissen melden Sie sich bitte bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse.

Für alle anderen Streitigkeiten ist das Vermittlungsamt des Gerichtskreises Wil zuständig.

Kontaktformular für elektronische Eingaben

Kontakt

Vermittlungsamt; c/o Konkursamt, Lerchenfeldstrasse 11
9500 Wil

+41 79 190 27 82

andreas.karrer@sg.ch

Öffnungszeiten

nach telefonischer Vereinbarung