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Zuständiges Amt

Retentionsbegehren

Vermieter/-innen oder Verpächter/-innen von Geschäftsräumlichkeiten können zur einstweiligen Wahrung ihres Retentionsrechtes die Hilfe der Abteilung Betreibungen in Anspruch nehmen.


Umfang Retentionsrecht

  • ein verfallener Jahresmietzins und den laufenden Halbjahresmietzins
  • ein verfallener Jahrespachtzins und den laufenden Jahrespachtzins


Umfang Retentionsverzeichnis

  • bewegliche Sachen in den betroffenen Geschäftsräumlichkeiten