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Zuständiges Amt

Verwertungsbegehren

Mit der Einreichung des Verwertungsbegehrens wird die Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte verlangt.


Bitte reichen Sie das unterschriebene Begehren bei der Abteilung Betreibungen ein. 

Erläuterungen finden Sie auf der 2. Seite des Verwertungsbegehrens (siehe Download).