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Zuständiges Amt

Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte

Dieses Gesuch darf frühestens 3 Monate, jedoch spätestens 1 Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls gestellt werden. Vorzeitig eingereichte Gesuche können kostenpflichtig abgewiesen werden.

Es muss Rechtsvorschlag erhoben worden sein und noch kein Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlags (Rechtsöffnung) und auch keine Anerkennungsklage hängig sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine Zahlungen an die Betreibung geleistet worden sind.

Gemäss Art. 12b GebV SchKG beträgt die Pauschalgebühr für dieses Gesuch Fr. 40.00. Die Gebühr ist unabhängig von der Gutheissung oder Abweisung des Gesuchs geschuldet.

Bitte reichen Sie das unterschriebene Gesuch bei der Abteilung Betreibungen ein und überweisen Sie Fr. 40.00 auf unser Konto (IBAN CH48 0900 0000 9000 3783 8 lautend auf Betreibungsamt Gemeinde Uzwil) mit dem Vermerk «Nichtbekanntgabe Betreibung Nr. XX». 

Weitere Erläuterungen finden Sie im Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte (siehe Download).