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Zuständiges Amt

Betreibungsbegehren (Einleitungsverfahren)

Das Betreibungsverfahren wird mit der Einreichung des Betreibungsbegehrens eingeleitet.


Bitte reichen Sie das unterschriebene Begehren bei der Abteilung Betreibungen ein. 

Erläuterungen finden Sie auf der 2. Seite des Betreibungsbegehrens (siehe Download).