Vernehmlassung Totalrevision Polizeireglement
Die Themen des kommunale Polizeireglementes reichen vom Einsatz von Sicherheitsdiensten über Littering, Videoüberwachungen, Hundehaltung bis Jugendschutz. Die Gemeinde überarbeitet das Reglement und möchte wissen, was Bevölkerung und Interessengruppen zu den Anpassungen zu sagen haben.
Uzwil gilt nach der kantonalen Kriminalstatistik als vergleichsweise sichere Gemeinde. Sicherheit in Uzwil ist eine Verbundaufgabe. Seit Jahren setzt die Gemeinde auf eine Kombination aus der Arbeit der Kantonspolizei und dem gezielten Einsatz privater Sicherheitsdienste. Städtebauliche Massnahmen und verbesserte Strassenbeleuchtungen minimieren Angsträume. Gezielt werden Orte mit Video überwacht. In einer spezialisierten Vernetzungsgruppe tauschen sich nebst Sicherheitsorganisationen auch die sozialen Dienste, die Schule und die Verwaltung regelmässig aus, um potenzielle Brennpunkte frühzeitig zu entschärfen. Angebote im Sport- und Freizeitbereich ermöglichen, Freizeit sinnvoll zu verbringen. Beratungsangebote und das Jugendkulturzentrum unterstützen. Feuerwehr und Blaulichtorganisationen sind wichtige Säule der Sicherheit in Uzwil, wie auch die regionalen Sicherheitsorganisationen. Und in diesem Gesamtbild gibt es Themen, für welche die Gemeinde im Polizeireglement Festlegungen trifft.
Die Welt verändert sich
Das Polizeireglement aus dem Jahr 2014 hat sich bewährt. Rechtslage und Gerichtspraxis haben sich seither entwickelt, gerade etwa in Themen wie der Videoüberwachung. Deshalb laufen seit einiger Zeit die Arbeiten, um das Reglement zu überarbeiten. Dazu gehörte auch ein intensiver Austausch mit der Kantonspolizei zu Inhalten des Reglementes.
Die wesentlichen Inhalte
Nebst redaktionellen Anpassungen und Anpassungen an Veränderungen der Rechtslage überführt die Gemeinde alle Bestimmungen rund um die Videoüberwachung ins Polizeireglement und passt sie der Rechtsentwicklung an. Klarer definiert wird, welche Kompetenzen der private Sicherheitsdienst im Einsatz hat. Transparenter wird auch der Ablauf geregelt, wenn jemand öffentlichen Raum für Veranstaltungen nutzen will. Die Bestimmungen rund ums Betteln werden an die veränderte Rechtslage angepasst. Die Bestimmung rund um Littering und illegale Abfallentsorgung wird präzisiert, die Verrichtung der Notdurft auf öffentlichem Grund kann neu mit einer Busse geahndet werden. Präzisiert werden auch die Jugendschutzbestimmungen.
Was fehlt?
Der Entwurf des neuen Reglementes sieht keine Bestimmungen rund ums Feuerwerk vor. Wesentlicher Grund dafür: Das Schweizer Stimmvolk stimmt am 29. November über die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab. Sie will Verkauf und Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen in der Schweiz verbieten. Ausnahmen gibt es für leises Feuerwerk und öffentliche Anlässe. Kommt ein solches Verbot, bleibt kein Raum für kommunale Regelungen. Verschiedene Städte und Gemeinden kennen aktuell das Verbot, Feuerwerk ausserhalb von 1. August und Silvester abzubrennen. Eine solche Regelung würde, wenn sie erwünscht ist und es weder eine eidgenössische noch eine kantonale Regelung gibt, ins Polizeireglement gehören. Nach aktueller Rechtslage im Kanton St. Gallen ist Feuerwerk nicht an Nationalfeiertag und Silvester gebunden. Entsprechend kann gerne im Rahmen der Vernehmlassung auch zur Frage Stellung genommen werden, ob von der Gemeinde Einschränkungen bei der Verwendung von Feuerwerk gewünscht werden, sollte das Verbot auf Bundesebene nicht Realität werden.
Organisatorisches
- Senden Sie uns Ihre Eingabe bis 10. Oktober 2026 per Mail an ratskanzlei@uzwil.ch
- Halten Sie im Mail präzis fest, zu welchem Detailpunkt Sie Stellung nehmen, was Ihr Antrag und Ihre Begründung ist – und wer Sie sind.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens keine Korrespondenz führen. Ihre Anliegen werden jedoch sorgfältig geprüft und dem Gemeinderat vorgelegt.