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Zuständiges Amt

Steuerrechnungen (vorläufige Steuerrechnung)

Kantons- und Gemeindesteuern
Sämtliche Steuerpflichtigen erhalten für die laufende Steuerperiode eine vorläufige Steuerrechnung. Diese basiert auf der letzten rechtskräftigen Veranlagung oder auf dem mutmasslich geschuldeten Steuerbetrag. 
Für die Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern sind drei Raten vorgesehen: Ende Mai, Ende Juli und Ende September. Wenn Sie eine andere Aufteilung der Raten wünschen, können Sie in Ihrem eKonto ein Abonnement mit neun oder elf Raten erfassen.

Direkte Bundessteuer
Die vorläufige Steuerrechnung für die direkte Bundessteuer wird jeweils im Januar des Folgejahres erstellt. Sie ist bis Ende März zu bezahlen. Der mutmassliche Steuerbetrag basiert in der Regel auf der vorläufigen Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuern der gleichen Steuerperiode.

Für Steuerbeträge, die vor dem Verfalltag (31. Juli des laufenden Jahres) bezahlt werden, werden Ausgleichszinsen gutgeschrieben. Für Zahlungen nach dem Verfalltag werden hingegen Ausgleichszinsen belastet.

Anpassung der Steuerrechnung
Sie können Ihre vorläufige Steuerrechnung elektronisch über unsere eServices anpassen.