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Zuständiges Amt

Öffnungszeit/Sonntagsverkauf für Detailhandel - Ausnahmebewilligung

Verkaufsgeschäfte müssen sich an bestimmte Ladenöffnungszeiten halten. Für wen welche Öffnungszeiten gelten, regelt das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung , die Verordnung zum Gesetz und das Ladenschluss-Reglement der Gemeinde Uzwil.

Uzwiler Verkaufsstellen müssen von Montag bis Donnerstag spätestens um 19.00 Uhr, am Freitag spätestens um 21.00 Uhr und am Samstag (sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr) spätestens um 17.00 Uhr schliessen. Am Sonntag müssen alle geschlossen bleiben.

Ausnahmen

Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten bewilligt die Gemeinderatskanzlei. Die Gebühr beträgt 30 Franken (Nr. 50.23, GebT, sGS 821.5). Möchten Sie eine Ausnahmebewilligung beantragen? Dann füllen Sie bitte mindestens zwei Wochen im Voraus das Formular unten aus oder melden Sie sich telefonisch bei der Gemeinderatskanzlei.

Bitte denken Sie daran: Für Nacht- und Sonntagsarbeit von Mitarbeitern brauchen Sie zusätzlich eine Bewilligung des Arbeitsinspektorats.