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Zuständiges Amt

Kinderbetreuung - Spezialförderung von Arbeitgeberbeiträgen

Der Gemeinderat Uzwil animiert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, ihrer Belegschaft die finanzielle Last der Betreuungskosten durch eigene Beiträge zu reduzieren.

Für Beiträge des Arbeitgebers, der Arbeitgeberin spendiert die Gemeinde gewissermassen denselben Betrag nochmals dazu. Bezugsberechtigt sind Uzwiler Familien, unabhängig davon, ob ihr Kind eine Uzwiler oder eine auswärtige Betreuungsinstitution nutzt.

Der Nachweis der Arbeitgeberbeiträge ist der Gemeinde mit unten aufgeführtem Formular einzureichen.