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Zuständiges Amt

Hausverbot

Sie wollen jemandem den Zutritt zu Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrem Geschäft verbieten?

Gemäss Art. 35 des Einführungsgesetztes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuches (sGs 911.1; abgekürzt EG-ZGB) können amtliche Anzeigen in privatrechtlichen Angelegenheiten erlassen werden.

Bei der Amtsanzeige handelt es sich nicht um eine Verfügung im Rechtssinne. Die Amtsanzeige ist lediglich eine behördliche Mitteilung privatrechtlicher Erklärungen. Die Amtsanzeige gibt dem Absender einen sicheren Beweis dafür, dass er die Erklärung abgegeben hat.

Missachtet der Empfänger das Hausverbot, können Sie Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei einreichen.

Der Erlass eines Hausverbots kostet 40 Franken und muss im Voraus bar bezahlt werden.