Fristverlängerung Steuererklärung
Sie erhalten die Steuererklärung vom Kantonalen Steueramt jeweils im Verlaufe des Monats Januar. Die Eingabefrist ist der 31. März für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Selbständigerwerbende sowie Steuerpflichtige mit wirtschaftlicher Zugehörigkeit müssen die Steuererklärung bis 31. Mai einreichen.
Die Einreichefrist für die Steuererklärung können Sie unter Angabe der Register-Nummer und des Passworts online über eFristverlängerung verlängern.
Voraussetzung für eine Fristverlängerung
Fristverlängerungen können nur gewährt werden, wenn sämtliche Steuern bezahlt sind.
Beachten Sie bitte auch die Anmerkung auf der Steuererklärung neben dem QR-Code zur Fristverlängerung.
Sobald die Steuern beglichen sind, können Sie die Frist online erfassen.