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Zuständiges Amt

Freizeitnutzung von Schul- und Schulsportanlagen

Ausserhalb der Schulzeit werden verschiedene schulische Einrichtungen intensiv genutzt. So sind beispielsweise sämtliche Turnhallen in Uzwil Abend für Abend von den Vereinen restlos ausgebucht.

Die aktuellen Benützungsgrundsätze für alle Schul- und Schulsportanlagen der Einheitsgemeinde Uzwil sind in einem Reglement vereinheitlicht. Das Reglement nimmt auch darauf Rücksicht, dass ein Grossteil der einheimischen Vereine Anlagen sowohl in Uzwil wie auch in Oberuzwil nutzt. Das Uzwiler Reglement stimmt in wesentlichen Bereichen mit der Oberuzwiler Regelung überein.

Möchten Sie eine Turnhalle reservieren? Dann senden Sie Ihre Anfrage an infrastruktur@uzwil.ch. Dankeschön!