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Zuständiges Amt

Bürgerversammlung

Oberstes Organ der Gemeinde ist die Bürgerschaft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. Die Abstimmungen an der Bürgerversammlung erfolgen offen.

Bürgerversammlungen finden Ende November (für Voranschlag und Steuerfuss des Folgejahres) und Ende Mai (für die Rechnungsabnahme des vergangenen Jahres) statt.

Wichtigste Geschäfte der Bürgerversammlung sind:

  • Voranschlag und Steuerfuss für das kommende Jahr
  • Jahresrechnung des vergangenen Jahres
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung, der "Verfassung" der Gemeinde


Die Bürgerversammlung entscheidet über ihre Aufgabenbereiche abschliessend, sofern sie nicht im Einzelfall beschliesst, über ein Geschäft an die Urne abstimmen zu lassen.

In der allgemeinen Umfrage können Anträge zu Themen gestellt werden, die in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fallen. Solche Anträge können während der Versammlung beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschluss-Entwurfs an den Gemeinderat gewiesen oder verworfen werden.

An der Versammlung teilnehmen können alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten.

Vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten ein Heft der Gemeinde mit den Traktanden und Geschäften (Versammlung im November: "Voranschlag", Versammlung im Mai: "Geschäftsbericht"; siehe Publikationen unten an der Seite) sowie ihren persönlichen Stimmausweis. Er muss an die Versammlung mitgebracht werden. Verlangen Sie bitte fehlende Stimmausweise rechtzeitig bei der Stimmregisterführerin (071 950 40 12).