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Zuständiges Amt

Anlässe und Veranstaltungen

Sie organisieren eine Veranstaltung auf öffentlichem oder privatem Grund in Uzwil? Diese Übersicht soll Ihnen helfen, am richtigen Ort die notwendigen Bewilligungen einzufordern.

Gastwirtschaftspatent
Sie schenken alkoholhaltige und/oder alkoholfreie Getränke (unentgeltlich oder gegen Entgelt aus)? Es wird ein Gastwirtschaftspatent für einen Anlass benötigt. Das entsprechende Formular finden Sie unter den Downloads.

Lotto-/Tombolabewilligung
Seit 1. November 2020 benötigen Lotto- und Tombolaveranstaltungen bis zu einer maximalen Plansumme von 50‘000 Franken keine Bewilligung mehr, sofern diese von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden (Art. 8 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons.

Nutzung von öffentlichem Grund (bspw. für Markt, Umzüge, Plakatierung oder zur Parkierung)​​​​​​​
Diese über den Gemeingebraucht hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes respektive von öffentlichen Sachen bedarf einer Bewilligung durch die Gemeinde. Nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der Gemeinde, Abteilung Bau, kontakt auf.

Brandschutz
Je nach Art und Grösse der Veranstaltung sind Brandschutzvorschriften einzuhalten. Nehmen Sie bitte mit dem Brandschutzverantwortlichen der Gemeinde Kontakt auf: Abteilung Bau