Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
Ein Wegzug ins Ausland sollte frühzeitig geplant werden, da er steuerliche Auswirkungen hat.
Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, vor Ihrer Abmeldung den Fragebogen bei Wegzug ins Ausland sowie die Vertretungsvollmacht auszufüllen. In der Vertretungsvollmacht ist gemäss Art. 79 StV zum StG ein Zustellungsempfänger oder eine Zustellungsempfängerin in der Schweiz zu bezeichnen.
Bitte kommen Sie mit den folgenden Unterlagen einen Monat vor Ihrem Wegzug beim Steueramt Uzwil vorbei oder senden Sie uns diese zu:
- Fragebogen bei Wegzug ins Ausland (ausgefüllt und unterschrieben)
- Vertretungsvollmacht (ausgefüllt und unterschrieben)
- Kontoauszug bei Auszahlung Vorsorgeguthaben (2. Säule oder 3. Säule)
Bitte klären Sie vorgängig mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung, wann die Auszahlung der Vorsorgegelder erfolgt. Vor oder nach Ihrer Abreise.
Bitte beachten Sie, dass vor der Ausreise noch eine unterjährige Steuererklärung für das laufende Jahr eingereicht werden muss. Zudem müssen sämtliche offenen Steuerforderungen vollständig bezahlt sein.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Steueramt Uzwil gerne zur Verfügung.