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31.10.2025
Allgemein
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Was lange währt…

Das neue Gemeinschaftsgrab im Henauer Friedhof geht in Betrieb. Damit endet eine schon fast un-endliche Geschichte. Solche gibt’s noch mehr…

An Allerheiligen wird das neue Gemeinschaftsgrab am Fusse des Henauer Kirchturms dem Betrieb übergeben. Es wird die Hauptbegräbnisstätte des Friedhofs. Der alte Urnenhügel ist verschwunden, Urnen wurden umgebettet. Damit verfügen nun alle Uzwiler Friedhöfe über würdige Gemeinschaftsgräber. 

Der lange Weg
Bis es in Henau so weit war, hat es gedauert. Vor 20 Jahren entstand ein Urnenhügel als einfaches Gemeinschaftsgrab. Das Geld für eine «richtige» Lösung fehlte, die Prioritäten bei der Gemeinde, die das Vorhaben finanzierte, waren anders. Der Urnenhügel befriedigte von Beginn weg nicht. Im November 2019 schliesslich bewilligte die Bürgerversammlung diskussionslos einen Kredit für die Neugestaltung des Gemeinschaftsgrabes. Die Gemeinde trieb das Projekt voran, startete das Baubewilligungsverfahren. Und dann erwuchs dem geplanten Standort am östlichen Ende des Friedhofs Widerstand. Gewünscht wurde, das Grab möglichst nahe an der Kirche zu realisieren. Trotz bewilligtem Kredit liess sich der Gemeinderat auf den Weg ein und erarbeitete über einen Ideenwettbewerb Alternativen. Für das Siegerprojekt holte die Gemeinde im November 2023 bei der Bürgerschaft einen neuen Kredit ein. Auch dieser Kredit erhielt von der Bürgerversammlung diskussionslos Zustimmung. Und diesmal klappte es auch anschliessend. Das Projekt ist jetzt umgesetzt. Endlich. 

Demokratie rennt nicht
Weg vom Fokus auf den Friedhof. Lange Verfahrensdauern sind im Kontext öffentlicher Vorhaben in Demokratien nicht nur die Ausnahme. Zuerst wollen Themen und Vorhaben entwickelt werden. Es folgen Kreditverfahren, Mitwirkungsverfahren, Auflageverfahren, Rechtsmittel: Sie können Vorhaben um Jahre zurückwerfen. Wie sagte einst Johann Wolfgang von Goethe? «Die Demokratie rennt nicht, aber sie kommt sicher zum Ziel.» Beispiel Lastwagenfahrverbot durch Niederstetten. Vor 10 Jahren bereits wollte der Gemeinderat ein solches Verbot erreichen, um das Dorf zu schützen. Wo ein Kläger, da ein Richter. 2016 lehnte das Verwaltungsgericht das Vorhaben wegen eines Rechtsmittels einer Nachbargemeinde ab, zeigte gleichzeitig den Weg auf, wie das Ziel erreicht werden könnte. Es brauchte einen neuen Kreisel vor Niederstetten und ausgangs Henau musste den Lastwagen ermöglicht werden, die Schleife durch den Looäcker zu fahren, um das Verbot zu respektieren. Und so gilt nun – nach 10 Jahren Vorlauf – das Lastwagenfahrverbot. Es ist eines von sehr wenigen im Kanton. 

Beispiel Schulhausstrasse
Noch länger dauerte die Situation rund um die Schulhausstrasse in Henau. Während Jahren prägten provisorische Verkehrsberuhigungen das Bild, um auf der abschüssigen Strasse den Verkehr auf vernünftige Tempi zu bremsen. Vor 15 Jahren forderten Anwohner bereits Tempo 30 für die Schulhausstrasse, wie das im Quartier für andere Strassen bereits galt. Das sah der Gemeinderat damals nicht, weil die Schulhaus-strasse auch der Zubringer zur Bahnstation Algetshausen-Henau war. Eine erste Planung, welche die Strasse sicher gestalten wollte, scheiterte in Rechtsmittelverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Vor drei Jahren unterstellte die Gemeinde ein neues Projekt für die definitive Umgestaltung der öffentlichen Mitwirkung. Tempo 30 sah es noch nicht vor. Im Mitwirkungsverfahren wurde aus der Bevölkerung der klare Wunsch geäussert, das Temporegime auf 30 anzupassen. Der Gemeinderat ging über die Bücher und gab grünes Licht dafür, das Projekt wurde grundlegend überarbeitet. Es brauchte Sicherheitsberichte und Dialoge mit der Kantonspolizei, bis schlussendlich letztes Jahr die öffentliche Auflage erfolgte – nun ist das Vorhaben umgesetzt. 

Wir wollen nicht alle dasselbe
Das Beispiel der Schulhausstrasse zeigt auch schön die Grenzen von Mitwirkungsverfahren auf. In diesen Verfahren wird meist der Ruf nach Verkehrsberuhigungen und Tempo 30 laut. Kritische Stimmen sind kaum zu hören. Kaum ist umgesetzt, enervieren sich Menschen, welche solche Massnahmen ablehnen, lauthals. Die Mitwirkungsverfahren haben sie nicht genutzt. Das gehört zum Alltag – und dazu passt ein Zitat, welches vom Schweizer Chansonnier Mani Matter stammen soll: «Die machen ja doch, was sie wollen. Dieser Satz zeigt deutlich ein falsches Ideal der Demokratie; es geht nämlich davon aus, dass ‹die› - das heisst: die da oben - machen sollten, was wir wollen. Aber das ist ja gar nicht durchführbar. Wir wollen ja nicht alle dasselbe.»