Vogelgrippe: Ab sofort auch Auswirkungen auf Uzwil
Die Seuchensituation in Bezug auf das Vogelgrippevirus ist europaweit angespannt. So kam es auch in einer Tierhaltung in Wil SG (Ententeich beim Stadtweier) zu einem Vogelgrippe-Fall. Dabei wurde bei vier gehaltenen Enten und einem gehaltenen Schwarzschwan das H5N1-Virus festgestellt. Der Veterinärdienst St. Gallen hat die notwendigen Sofortmassnahmen veranlasst und die Tierhaltung umgehend aufgelöst. Unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchenlage in der Schweiz und dass der verseuchte Bestand nicht im Kontakt mit gewerblichen Geflügelproduzenten steht, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den betroffenen Kantonen (St. Gallen und Thurgau) entschieden, die Ausdehnung der notwendigen Zonen gemäss Tierseuchengesetzgebung folgendermassen festzulegen:
- Der Umfang der Schutzzone beschränkt sich auf den verseuchten Bestand.
- Die Überwachungszone umfasst das Gebiet der Gemeinde Wil.
- Um den Anforderungen im Handel mit der EU und Drittstaaten Rechnung zu tragen, wird das BLV um die Überwachungszone eine Zwischenzone von ca. 10 km erlassen. Im Kanton St.Gallen handelt es sich hierbei um die Politischen Gemeinden Zuzwil, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberuzwil, Jonschwil, Kirchberg SG, Lütisburg und Uzwil.
In der Überwachungszone (Gemeinde Wil) gilt ab 25. November 2025 um 12 Uhr Folgendes:
Haltung:
In Schutz- und Überwachungszonen dürfen Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel nur in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen mit einer überstehenden, dichten Abdeckung nach oben sowie vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden.
Tierhalterinnen und Tierhalter müssen eine Tierbestandeskontrolle führen mit dem aktuellen Tierbestand sowie allen Zu- und Abgängen, einschliesslich des Grundes.
Tier- und Warenverkehr:
Während der ersten sieben Tage ist es verboten, Tiere der empfänglichen Arten in der Überwachungszone zu verstellen (An- und Verkauf). Ausnahmen zur Schlachtung können in Rücksprache mit dem Veterinärdienst SG gemacht werden (neg. Befund vor Schlachtung).
Transportmittel müssen nach der Beförderung gereinigt und desinfiziert werden. Konsumeier dürfen nicht in bzw. aus der Überwachungszone verbracht werden. Eine generelle Ausnahme besteht für das Verbringen von Konsumeiern in die Zonen, wenn sie ausserhalb der Schutz- und der Überwachungszone produziert wurden und für den direkten Verkauf bestimmt sind. Weitere Ausnahmen können vom Veterinärdienst SG bewilligt werden. Mist von Geflügel darf nur innerhalb der jeweiligen Zone ausgebracht werden. Ausnahmen können vom Veterinärdienst SG bewilligt werden.. Veranstaltungen, Ausstellungen und Ähnliches mit Hausgeflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind verboten.
Betriebe, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, müssen beprobt werden und werden in den nächsten Tagen durch den Veterinärdienst SG kontaktiert.
Zudem gilt:
- Hühnervögel müssen von Gänse- und Laufvögeln getrennt gehalten werden.
- Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Hygieneschleuse, Händedesinfektion, Schuh-/Kleiderwechsel).
- Bei verdächtigen Symptomen (ausgeprägte respiratorische Symptome, einen Rückgang der Legeleistung oder eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme) muss eine Tierärztin oder ein Tierarzt informiert werden.
Tierhalterinnen und Tierhalter von 100 und mehr Stück Geflügel müssen zusätzlich Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
In der Zwischenzone (Gemeinden Zuzwil, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberuzwil, Jonschwil, Kirchberg SG, Lütisburg und Uzwil) gilt ab 25. November 2025 um 12 Uhr Folgendes:
Es gelten die nationalen Vorgaben bezüglich schweizweitem Beobachtungsgebiet.
Geplante Schlachtungen von Betrieben, welche Einstallungen von Geflügelherden melden müssen (sogenannte Grossbetriebe), sind dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mind. 5 Arbeitstage im Voraus zu melden. Nur Vögel mit negativem Befund dürfen geschlachtet werden.
Die von einer Überwachungs- oder Zwischenzone betroffenen Tierhaltungen werden heute direkt kontaktiert.
Weiter wird die gesamte Schweiz ab dem 25. November 2025 um 12 Uhr zum Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet. Die entsprechenden Informationen sind hier einsehbar.
Diese und weitere Informationen bezüglich Vogelgrippe auch auf unserer Homepage ersichtlich.