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13.02.2026
Allgemein
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Verkehr: Die Sichtweise entscheidet

Nach 15 Jahren Planungen, Planauflagen, Rechtsmittelverfahren, Neuplanungen, Mitwirkungsverfahren und wieder neuen Planauflagen und Rechtsmittelverfahren konnte letztes Jahr die Schulhausstrasse in Henau neu gestaltet werden. Kaum war sie fertig, störten sich Menschen an der Strasse. Die Mitwirkungsmöglichkeiten nutzten sie aber nicht.

Freie Fahrt oder Rücksicht auf die Wohnqualität, auf die Sicherheit der Anwohnenden, auf die Kinder? Die Frage spaltet wohl, seit der Verkehr das Leben prägt. 

Während Jahren prägten provisorische Verkehrsberuhigungen das Bild, um auf der abschüssigen Strasse den Verkehr beim Schulhaus auf vernünftige Tempi zu bremsen. Vor 15 Jahren forderten Anwohner bereits Tempo 30 für die Schulhausstrasse, wie das im Quartier für andere Strassen bereits galt. Das sah der Gemeinderat damals nicht, weil die Schulhausstrasse auch der Zubringer zur Bahnstation Algetshausen-Henau war. 

Neuer Anlauf
Eine erste Planung, welche die Strasse sicher gestalten wollte, scheiterte in Rechtsmittel-verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Vor drei Jahren unterstellte die Gemeinde ein neues Projekt für die definitive Umgestaltung der öffentlichen Mitwirkung. Tempo 30 sah es noch nicht vor. Im Mitwirkungsverfahren wurde aus der Bevölkerung der klare Wunsch geäussert, das Temporegime auf 30 anzupassen. Der Gemeinderat ging über die Bücher und gab grünes Licht dafür, das Projekt wurde grundlegend überarbeitet. Es brauchte Sicherheitsberichte und Dialoge mit der Kantonspolizei, bis schlussendlich letztes Jahr die öffentliche Auflage erfolgte. Nebst Rechtsverfahren brauchte es auch einen Entscheid der Bürgerversammlung. Sie hat im November 2024 den Kredit für die Umgestaltung im Wissen um das konkrete Vorhaben basisdemokratisch gesprochen und damit den Umsetzungsauftrag erteilt. Dem Kredit erwuchs damals keine Opposition. 

Wir wollen nicht alle dasselbe
Kaum war die Strasse so gebaut, wie es das rechtskräftige Projekt und der Kreditbeschluss der Bürgerschaft vorsah, störten sich Menschen an der Strasse. Sie begannen Unterschriften gegen die Lösung zu sammeln, mit einem ganzen Strauss an Forderungen. So soll etwa auf die Tempo 30 Zone verzichtet werden, die ganze Situation durch ein unabhängiges Verkehrssicherheitsbüro überprüft werden und die Zahl der Verkehrsinseln reduziert werden. Der Gemeinderat hat die Eingabe als Petition zur Kenntnis genommen. Und er hat gleichzeitig festgestellt, dass das Strassenbauprojekt mit all seinen Bestandteilen rechtskräftig ist, dass es in seiner Entstehung detailliert und phasengerecht publiziert war und dass es keine wesentlichen Mängel enthält, welche eine weitere Überprüfung oder Massnahmen erfordern. Die Eingabe enthielt für den Rat entsprechend keine neuen Erkenntnisse. 

Beispielhaft
Das Beispiel der Schulhausstrasse zeigt auch schön die Grenzen von Mitwirkungsverfahren auf. In diesen Verfahren wird von den Anwohnenden meist der Ruf nach Verkehrsberuhigungen und Tempo 30 laut. Kritische Stimmen sind kaum zu hören. Kaum ist umgesetzt, enervieren sich Menschen, welche solche Massnahmen ablehnen, lauthals. Die Mitwirkungsverfahren haben sie nicht genutzt. Das gehört zum Alltag in Strassenbauvorhaben. Und in dieses Bild passt auch die Verteilung derjenigen, welche die Petition unterschrieben haben. 97 % hatten keinen Wohnorts-Bezug zum grossen Wohnquartier beidseits der Schulhausstrasse. Die meisten Unterschriften stammten aus Algetshausen. Die Erkenntnis bleibt: Im Verkehr wollen nicht alle dasselbe. Dort, wo man wohnt, steht die Wohnqualität im Fokus, die Sicherheit der Anwohnenden und der Kinder. Wo man nur durchfährt, würde man gerne ohne Einschränkungen durchfahren.

Stichwort Tempo 30-Zonen
Für die Schulhausstrasse wäre ohne verkehrsberuhigende Elemente keine Tempo 30 Zone möglich gewesen. Tempo-30-Zonen können wie andere abweichende Höchstgeschwindigkeiten nur angeordnet werden, wenn ein Fachgutachten belegt, dass diese Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist. Dieses externe Fachgutachten lag selbstverständlich auch für die Anpassung der Zone um die Schulhausstrasse vor. Und anordnen kann eine Tempo-30-Zone nicht die Gemeinde, das ist die Hoheit der Kantonspolizei. Sie ist das Kompetenzzentrum Sicherheit im Strassenverkehr. Sie sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Umsetzung solcher Zonen eingehalten werden und im ganzen Kanton mit gleichen Ellen gemessen wird. Die umgesetzte Lösung entstand denn auch in enger Absprache mit der Kantonspolizei, sie hat die Zone angeordnet, weil die Voraussetzungen dafür auch aus ihrer Sicht gegeben waren.