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23.02.2023
Allgemein
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Referendum

Der Gemeinderat hat das Reglement über die Nutzung der öffentlichen Bauten und Anlagen erlassen. Es untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert bis am 5. April 2023. Das Reglement mit seinen 10 Artikeln ersetzt drei bisherige Reglemente zur Benützung der Schul- und Schulsportanlagen, des Freibads und der Uzehalle sowie der Rasensportanlagen. Als Rahmenerlass ist es Grundlage für Nutzungsvorschriften der einzelnen Anlagen und enthält die wesentlichen Bemessungskriterien für die Nutzungsentschädigungen. Das Reglement finden Sie unter www.uzwil.ch/auflage. Rechtsverbindlich ist die Publikation auf der Publikationsplattform. Der Hinweis im Uzwiler Blatt dient lediglich zu Ihrer Information.