Neue Online-Steuererklärung
Dieses Jahr steht erstmals die neue Online-Steuererklärung E-Tax SG für Privatpersonen zur Verfügung. Die über 20 Jahre alte Download-Deklarationslösung wurde abgelöst. Neu kann ortsunabhängig von verschiedenen Geräten auf die Steuererklärung zugegriffen werden – sei es mit Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. – ohne eine Applikation herunterzuladen. Die Datenspeicherung erfolgt zentral und nicht mehr lokal. Um auf E-Tax SG zuzugreifen, wird das E-Login verwendet. E-Login ist ein Service des Kantons St. Gallen und der St. Galler Gemeinden und nutzt AGOV, das erprobte Behördenlogin der Bundesverwaltung. Dieses Login kann künftig auch für weitere E-Behördenleistungen genutzt werden. Wie die neue Lösung funktioniert, wie das Login eingerichtet wird: Infos dazu finden Sie im Faltblatt bei Ihrer Steuererklärung.
Komplett digital
Die Steuererklärung kann wie bisher vollständig digital ausgefüllt werden. Die Beilagen lassen sich einfach hochladen und alles kann online eingereicht werden. Nichts muss ausgedruckt werden, nichts muss dem Steueramt geschickt werden. Ausser, das Steueramt verlangt Unterlagen nach. Die eFiling-Lösung ist attraktiv für die Steuerpflichtigen und für den Staat. Valentina Räss, die Leiterin der Abteilung Steuern der Uzwiler Gemeindeverwaltung: «Der komplett digitale Weg sorgt dafür, dass die Daten direkt in die Systeme des Steueramtes gelangen. Das erhöht die Effizienz, reduziert den Ressourcenbedarf und den Bearbeitungsaufwand.»
Provisorische Rechnung bezahlen
Im Dialog äussern Steuerpflichtige immer wieder die Überzeugung, dass sie eine provisorische Rechnung nicht bezahlen müssen. Eine Irrmeinung. Wer die provisorische Rechnung nicht oder zu spät bezahlt, muss mit Verzugszinsen rechnen. Und kann in finanzielle Engpässe geraten. Nach der provisorischen Rechnung folgt im nächsten Jahr die definitive Rechnung, und diese muss innert 30 Tagen bezahlt werden. Gleichzeitig steht bereits die nächste provisorische Rechnung zur Zahlung an. Das übersteigt dann in der Gesamtsumme immer wieder die finanziellen Möglichkeiten. Die Abteilung Steuern empfiehlt deshalb dringend, die provisorische Rechnung zu bezahlen. Gerne wird auch übersehen: Eine Fristverlängerung, um die Steuererklärung später einzureichen, ist nur möglich, wenn die provisorische Rechnung bezahlt wurde. Wurde sie nicht bezahlt, kann weder online noch beim Steueramt eine Fristverlängerung beantragt werden. Nebenbei: Ist die provisorische Rechnung aus Ihrer Sicht zu hoch oder zu tief, können Sie diese anpassen oder anpassen lassen.
Support
Haben Sie Fragen zur neuen Steuererklärung? Zum Login? Via steuern.sg.ch finden Sie Erklärvideos und Kontaktdaten für Unterstützung. Weiter besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen rund ums Ausfüllen der Steuererklärung in einem Live-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen. Danke, dass Sie Ihre Steuererklärung vollelektronisch einreichen!
Das Wichtigste:
QR-Code zur neuen Online-Steuererklärung
- Bitte Steuererklärung vollelektronisch ausfüllen und einreichen.
- Fristverlängerung nur möglich, wenn sämtliche Steuerrechnungen (auch provisorische) bezahlt sind
- Provisorische Steuerrechnungen können im eKonto unter efaktoren selbst angepasst werden