Margrith Bigler-Eggenberger geehrt
Margrith Bigler-Eggenberger, geboren und aufgewachsen in Uzwil, war nicht nur die erste Bundesrichterin der Schweiz. Zuvor war sie schon erste Richterin an einem Gericht des Kantons St. Gallen. Als das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vor 60 Jahren am 1. Juli 1966 gegründet wurde, wurde Margrith Bigler-Eggenberger zur nebenamtlichen Richterin ernannt – obwohl es damals das Frauenstimmrecht noch nicht gab. Sie blieb bis zu ihrer Wahl als erste ordentliche Bundesrichterin im Jahr 1974 am kantonalen Versicherungsgericht tätig.
Vorkämpferin
Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen feierte sein 60-jähriges Bestehen. Zum Jubiläum wurde ein runder Sitzungstisch eingeweiht, der an Margrith Bigler-Eggenberger erinnert. Aus der Würdigung von Zita Küng, Stiftungsratspräsidentin FRI – Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law: «Margrith Bigler-Eggenberger hat ihren Platz nicht geschenkt bekommen, sie hat ihn sich erarbeitet, zu einer Zeit, als Schweizerinnen noch nicht einmal wählen durften. Wir freuen uns, dass das Versicherungsgericht ihr heute mit ihrem runden Holztisch einen würdigen Platz einräumt.» Die Stiftung FRI hat dem Versicherungsgericht aus dem Nachlass von Margrith Bigler-Eggenberger ihren runden Tisch geschenkt, der jetzt dort an sie erinnert. Margrith Bigler-Eggenberger ist im Uzwiler Gemeindehaus ein Raum gewidmet.