Direktzahlungen Landwirtschaftsbetriebe
Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St. Gallen durch. Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention/Tierseuchenbekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen (Klauen- und Huftiere, Geflügel, Bienen) sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen.
Neues System
Die Erhebungen werden in diesem Jahr mit dem neuen System LAWISplus durchgeführt. Als Vorbereitung bietet das Landwirtschaftsamt St. Gallen für alle direktzahlungsberechtigten Betriebe mit Fokus der GIS-Erfassung von Flächendaten, Online-Schulungen an. Die Einladung erfolgt direkt per E-Mail.
Neuer Zeitraum
Aufgrund des Systemwechsels finden die Erhebungen in abgeänderter Reihenfolge und später im März statt. Vom 2. März bis 12. März finden die Erhebungen für Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter/Bewirtschafterinnen von Flächen statt. Die Erhebungen für direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe laufen vom 13. März bis 31. März.
Direkte Information folgt
Die betroffenen Bewirtschafter/Bewirtschafterinnen sowie Tierhalter/Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle weiteren nötigen Informationen per Post zugestellt. | Landwirtschaftsamt Oberuzwil