Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Am 22. September 2024 finden die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 24. November 2024 festgelegt. Kandidaten, Parteien und Interessengruppen haben bis Freitag, 28. Juni 2024, 16.00 Uhr Gelegenheit, Wahlvorschläge bei der Ratskanzlei einzureichen.

Für die Amtsdauer 2025 bis 2028 sind folgende Ämter zu besetzen:

  • Gemeindepräsidium
  • Schulpräsidium
  • Fünf Mitglieder des Gemeinderats
  • Fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Sollte die Bürgerschaft der Aufhebung des Schulrates an der Bürgerversammlung vom 27. Mai 2024 nicht zustimmen, wird der Rat die Wahl des Schulrates anschliessend an seiner Sitzung vom 4. Juni 2024 beschliessen und am Mittwoch, 5. Juni 2024 offiziell ankündigen. Auch bei dieser Variante bleibt die sechswöchige Ankündigungsfrist gewährleistet. Auch diese Kandidaturen müssten von den Parteien bis 28. Juni 2024 eingereicht werden.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde vom Gemeinderat auf Freitag, 28. Juni 2024, 16.00 Uhr, festgelegt. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang müssten die Wahlvorschläge bis 27. September 2024 um 16.00 Uhr eingehen. Massgebend ist der Eingang der Wahlvorschläge bei der Ratskanzlei (Poststempel genügt nicht). Für den ersten Wahlgang wird die Ratskanzlei der Vertreterin oder dem Vertreter des Wahlvorschlags am Dienstag, 2. Juli 2024 das Gut zum Druck zukommen lassen. Dieses muss bis spätestens Mittwoch, 3. Juli 2024 um 16 Uhr erteilt werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von mindestens 15, in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, unterzeichnet sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die Ratskanzlei empfiehlt mehr als die benötigten 15 Unterschriften zu sammeln, damit auch bei einer ungültigen Unterschrift noch genügend gültige enthalten sind.

Gemäss  Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (agekürzt WAG; sGS 125.3) wird pro Behörde ein Stimmzettel gedruckt. Dieser enthält die Namen aller auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen in alphabetischer Reihenfolge, wobei die bisherigen zuerst aufgeführt werden. Gleichzeitig enthält der Wahlzettel gleichviele leere Linien, wie Sitze zu vergeben sind.

Auskünfte erteilt

Friedauer Kevin

Ratsschreiber / Bereichsleiter Kanzlei

Formulare