10.03.2023
Öffentliche Auflagen
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Fakultatives Referendum: Anpassung Art. 2 Baureglement
Die Anpassung von Art. 2 Baureglement untersteht dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann im Gemeindehaus Uzwil, Réception, Stickereiplatz 1, 9240 Uzwil, oder online eingesehen werden.
Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Die Referendumsfrist beginnt am 11. März 2023 und dauert bis 19. April 2023. Für das Zustandekommen des Referendums sind 500 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum und den beglaubigten Unterschriften sind spätestens am 19. April 2023 der Ratskanzlei Uzwil einzureichen.