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Alkoholische Getränke, Abgabe an Jugendliche


Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist streng geregelt. Einen Einblick:

Alkoholische von nichtalkoholischen Getränken trennen
Generell müssen in den Läden alkoholische Getränke deutlich unterscheidbar von alkoholfreien Getränken angeboten werden, damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Zusätzlich müssen deutlich sichtbare Hinweisschilder auf das Abgabeverbot an Jugendliche hinweisen. Dieselben Bestimmungen gelten für Kioske und Imbiss-Stände. Auch Gast- und Festwirtschaften müssen mit Hinweistafeln oder Tisch-Stellern auf das Abgabeverbot an Jugendliche hinweisen. Der blosse Hinweis in der Getränkekarte genügt nicht.

Altersbeschränkungen
Ob im Laden, im Kiosk, in einer Gastwirtschaft oder an Festen: Alkoholische Getränke dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Verkaufsstellen. Ab 16 Jahren erlaubt sind beispielsweise Wein und Bier. Abgabealter 18 gilt für klassische Spirituosen wie Obstbrände, Liköre, Aperitifs und Bitter. Auch Weine mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Volumenprozenten sind erst ab 18 Jahren erhältlich. Die Altersbeschränkung 18 gilt auch für sogenannte Alcopops. Das sind Getränke, denen Spirituosen oder Gäralkohol zugegeben sind.

Werbung für Jugendliche verboten
Jede Anpreisung alkoholischer Getränke die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren
richtet ist untersagt. Verboten ist insbesondere die Werbung:
  • an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden;
  • in Publikationen, die sich hauptsächlich an Jugendliche wenden;
  • auf Gegenständen, die hauptsächlich Jugendliche benutzen;
  • auf Gegenständen, die an Jugendliche unentgeltlich abgegeben werden.

Weitere Informationen und Unterlagen

Verkaufen Sie alkoholische Getränke?
Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Alkoholverkauf - Bewilligung".

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