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Anlässe und Veranstaltungen


Planen Sie einen öffentlichen Anlass bzw. eine öffentliche Veranstaltung?

Bitte berücksichtigen bei der Planung:
  • Lärmverträglichkeit
  • Parkplatzsituation inkl. Verkehrsregelung oder Parkplatzeinweisung
  • Einbezug öffentlicher Verkehrsmittel
  • Umfeld (Schule, Kirche, Spital, usw.)
  • Kollisionen mit anderen Veranstaltungen
  • Sicherheitsvorkehrungen wie Eingangs- und Veranstaltungskontrollen
  • brandschutztechnischen Vorkehrungen.

Bewilligung notwendig!
Findet Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Grund, in einer öffentlichen Einrichtung, auf einer öffentlichen Anlage oder im Wald statt? Steht Ihre Veranstaltungen einem unbestimmten Personenkreis offen (Konzerte, Partys, Theater usw.)? Sind mit der Veranstaltung besondere Immissionen (Lärm, Geruch, usw.) verbunden? Dann brauchen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Melden Sie sich bei der Gemeinderatskanzlei.


Festwirtschaft
Werden an Ihrer Veranstaltung Getränke und Esswaren abgegeben? Dafür brauchen Sie eine Festwirtschaftsbewilligung.


Tombola und Lotto-Match
Führen Sie eine Tombola oder einen Lotto-Match durch? Denken Sie daran, die Bewilligung zu beantragen.


Öffentliche Nutzung von Musik
Bitte beachten Sie: Für die öffentliche Nutzung von Musik ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Lizenz der SUISA nötig. Informationen erhalten Sie bei www.suisa.ch.


Schallpegel über 93 Dezibel und Laser
Läuft an Ihrer Veranstaltung laute Musik? Veranstaltungen mit einem Schallpegel ab 93 Dezibel sind meldepflichtig. Auch den Einsatz von Lasern müssen Sie der Gemeinderatskanzlei melden.


Plakate am Strassenrand
Möchten Sie am Strassenrand Werbung für Ihre Veranstaltung machen und Plakate aufstellen? Die Bauverwaltung erklärt, wie Sie vorgehen müssen und erteilt die Bewilligung.


Filme vorführen
Wer Filme öffentlich vorführen will, muss die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte einholen. Informationen erhalten Sie im angefügten Merkblatt.
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