
Gastwirtschaften und Festwirtschaften – BewilligungGastwirtschaftliche Tätigkeit ist bewilligungspflichtig Für eine gastgewerbliche Tätigkeit (soweit sie gewerbsmässig ausgeübt wird) brauchen Sie eine Bewilligung der Gemeinderatskanzlei. Das gilt für die Führung eines Betriebs (Restaurant, Imbissbude, Café etc.) aber auch, wenn Sie einen Anlass mit Festwirtschaft durchführen. Die Bewilligung für einen Betrieb wird “Gastwirtschaftspatet für einen Betrieb“ genannt. Die Bewilligung für eine Festwirtschaft nennt man “Gastwirtschaftspatent für einen Anlass“ oder “Festwirtschaftsbewilligung“. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt
Merkblätter mit Informationen Informationen rund um die Bewilligung und zu den Anforderungen finden Sie in den unten angefügten Merkblättern. Die gesetzlichen Grundlagen: Haben Sie Fragen?
Alkoholausschank Bitte beachten Sie die Hinweise zur Abgabe von alkoholischen Getränken. Verkaufen Sie nur alkoholische Getränke und keine weiteren Lebensmittel? Dann brauchen Sie ein Kleinhandelspatent. Gastwirtschaftsbetriebe in Uzwil Die Gastwirtschaftsbetriebe der Gemeinde Uzwil finden Sie hier. Weitere Informationen Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Rubrik "Anlässe und Veranstaltungen".
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