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Steuererklärung

Zuständiges Amt: Steueramt
Verantwortlich: Stössel, Pius

Sie erhalten die Steuererklärung vom Kantonalen Steueramt jeweils im Verlaufe des Monats Januar. Eingabefrist ist der 31. März für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Selbständigerwerbende und beschränkt Steuerpflichtige müssen die Steuererklärung bis 31. Mai einreichen.

Fristverlängerung für die Steuererklärung können Sie unter Angabe der Register-Nummer und des Passworts über das Internet beantragen. Der Entscheid, ob das Gesuch bewilligt wird, fällt innert Sekunden und wird Ihnen sofort mitgeteilt.

Infos rund ums Steuerwesen, Steuererklärung via Internet, Steuerformulare zum Download etc. finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes.

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