
Anlässe und VeranstaltungenPlanen Sie einen öffentlichen Anlass bzw. eine öffentliche Veranstaltung? Bitte berücksichtigen bei der Planung:
Bewilligung notwendig! Findet Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Grund, in einer öffentlichen Einrichtung, auf einer öffentlichen Anlage oder im Wald statt? Steht Ihre Veranstaltungen einem unbestimmten Personenkreis offen (Konzerte, Partys, Theater usw.)? Sind mit der Veranstaltung besondere Immissionen (Lärm, Geruch, usw.) verbunden? Dann brauchen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Melden Sie sich bei der Gemeinderatskanzlei. Festwirtschaft Werden an Ihrer Veranstaltung Getränke und Esswaren abgegeben? Dafür brauchen Sie eine Festwirtschaftsbewilligung. Tombola und Lotto-Match Führen Sie eine Tombola oder einen Lotto-Match durch? Denken Sie daran, die Bewilligung zu beantragen. Öffentliche Nutzung von Musik Bitte beachten Sie: Für die öffentliche Nutzung von Musik ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Lizenz der SUISA nötig. Informationen erhalten Sie bei www.suisa.ch. Schallpegel über 93 Dezibel und Laser Läuft an Ihrer Veranstaltung laute Musik? Veranstaltungen mit einem Schallpegel ab 93 Dezibel sind meldepflichtig. Auch den Einsatz von Lasern müssen Sie der Gemeinderatskanzlei melden. Plakate am Strassenrand Möchten Sie am Strassenrand Werbung für Ihre Veranstaltung machen und Plakate aufstellen? Die Bauverwaltung erklärt, wie Sie vorgehen müssen und erteilt die Bewilligung. Filme vorführen Wer Filme öffentlich vorführen will, muss die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte einholen. Informationen erhalten Sie im angefügten Merkblatt.
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