Oberstes Organ der Gemeinde ist die Bürgerschäft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. Die Abstimmungen an der Bürgerversammlung erfolgen offen.
Bürgerversammlungen finden Ende November (für Voranschlag und Steuerfuss des Folgejahres) und Ende Mai (für die Rechnungsabnahme des vergangenen Jahres) statt.
| Aufgaben: | Wichtigste Geschäfte der Bürgerversammlung sind: - Voranschlag und den Steuerfuss für das kommende Jahr
- Jahresrechnung des vergangenen Jahres
- Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Uzwil (Einbürgerungen)
- Erlass und Änderung der Gemeindeordnung, der "Verfassung" der Gemeinde
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| Kompetenzen: | Die Bürgerversammlung entscheidet über ihre Aufgabenbereiche abschliessend, sofern sie nicht im Einzelfall beschliesst, ein Geschäft an die Urne zu verweisen. In der Allgemeinen Umfrage können Anträge zu Themen gestellt werden, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Solche Anträge können an der Versammlung beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussesentwurfs an den Rat gewiesen oder verworfen werden. |
| Voraussetzungen: | Teilnahmeberechtigt sind alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten. Vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten ein Heft der Gemeinde mit den Traktanden und Geschäften sowie ihren persönlichen Stimmausweis. Er muss an die Versammlung mitgebracht werden. Verlangen Sie bitte fehlende Stimmausweise rechtzeitig bei der Stimmregisterführerin (071 955 44 09). |
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