ErbbescheinigungDas Amtsnotariat stellt für Sie auf ein entsprechendes Begehren die Erbbescheinigung aus. Grundeigentum kann nur mit einer Original-Erbbescheinigung auf die Erben überschrieben werden, womit diese dann darüber verfügen können. Für die Gemeinde Uzwil zuständig ist das Amtsnotariat Wil. Das Formular zur Bestellung einer Erbbescheinigung finden Sie hier.
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