MietzinshinterlegungHaben Sie Fragen zu Mängeln am Mietobjekt? Fragen Sie sich, was Sie tun können, wenn der Vermieter einen Mangel zwar beseitigen muss, dies aber nicht tut? Informationen erhalten Sie im Merkblatt der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Wil oder bei der Schlichtungsstelle. Sie möchten den Mietzins für Ihre Mietsache hinterlegen? Um den Mietzins hinterlegen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen sein. Bitte beachten Sie das Merkblatt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich bei der Gemeinderatskanzlei melden. Dort können Sie den Mietzins einzahlen. Er gilt damit als bezahlt. Anschliessend werden Vermieter und Mieter schriftlich über die Hinterlegung informiert. Der Mieter muss innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinsens seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter bei der Mieterschlichtungsstelle geltend machen. Die Schlichtungsbehörde versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu finden. Dokument Mietzinhinterlegung_Merkbaltt.pdf (pdf, 704.9 kB)
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