Rechtsvorschlag beseitigen - Zivilklage
Zuständiges Amt: Betreibungen Ein Schuldner hat gegen einen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben. Der Gläubiger kann das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist ein zivilrechtliches Verfahren nötig. Basiert die Forderung auf keinem vollstreckbaren Gerichtsurteil, keiner öffentlichen Urkunde sowie keiner unterschriebenen Schuldanerkennung, hat der Gläubiger die Zivilklage beim Vermittlungsamt einzureichen.
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