Rechtsvorschlag beseitigen - Kreisgericht
Zuständiges Amt: Betreibungen Ein Schuldner hat gegen einen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben. Der Gläubiger kann das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist ein zivilrechtliches Verfahren nötig. Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung, kann der Gläubiger beim Kreisgericht Wil, 9230 Flawil (sofern der Schuldner im Betreibungskreis Uzwil wohnt) die Rechtsöffnung beantragen.
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