Pfändung
Zuständiges Amt: Betreibungen Um das Betreibungsverfahren mit der anschliessenden Pfändung weiterzuführen, ist das Fortsetzungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners schriftlich einzureichen. Das Begehren kann frühestens 20 Tage, spätestens aber innerhalb eines Jahres seit der Zustellung des Zahlungsbefehls gestellt werden. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie ebenfalls auf der 2. Seite des Formulars.
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