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01.12.2023
Allgemein
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Unterwegs, aber nicht am Ziel

Die Bushaltestellen beim Coop an der Gupfenstrasse haben eine hohe Haltekante erhalten. Was ist der Hintergrund?

Die Haltestellen Coop haben für den barrierefreien Einstieg erhöhte Haltekanten erhalten. Besim Osmani, Projektleiter Tiefbau der Uzwiler Gemeindeverwaltung, weist auf die gestrichelte Fläche hin. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung bietet die Markierung Hilfe beim Einsteigen. Sie ist dort, wo die vorderste Einstiegstüre des Busses ist. Die reliefartige Markierung kann mit dem Blindenstock ertastet werden.

Baustellen kündigen Veränderungen an. Sind sie beendet, ist das Ergebnis sichtbar. So auch bei den beidseitigen Haltestellen Coop an der Gupfenstrasse. Ihre Haltekanten wurden erhöht. Sie sind damit nicht allein. Die Haltestellen Mühlehof an der Bahnhofstrasse wurden mit der Erneuerung der Strasse ebenfalls so ausgestaltet, auch die Haltestellen in der Felsegg und beim Gemeindehaus an der Lindenstrasse präsentieren sich bereits so.

Definierte Haltekante

Menschen mit Behinderungen sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mobilität ist ein Schlüsselfaktor dazu. Entsprechend soll der öffentliche Verkehr von allen Personen barrierefrei genutzt werden können. Das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2004 verlangt das. Es sieht eine Umsetzungsfrist für die Bushaltekanten bis Ende 2023 vor. Diese Frist kann von Kantonen, Städten und Gemeinden nicht eingehalten werden. Das hängt auch damit zusammen, dass erst 2016 eine Verordnung des Eidgenössische Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die technischen Anforderungen definierte. Sie legt etwa fest, dass die Haltekante 22 Zentimeter höher als der Strassenbelag sein muss – wie nun etwa auch beim Coop umgesetzt. Vorher gab es keine einheitliche Regelung, teilweise wurden Bushaltekanten mit 16 Zentimeter Höhe realisiert. Das wird heute als ungenügend erachtet.

Erleichterung für alle

In Kombination mit neuen Fahrzeugen kann an erhöhten Haltekanten barrierefrei in den Bus eingestiegen werden. Was das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt, nützt einem breiten Personenkreis. Ob mit Kinderwagen, Postiwägeli oder schweren Einkaufstaschen: Es wird einfacher, ein- und auszusteigen. Das hat allerdings seinen Preis. Eine Haltestelle beidseits anzupassen, kostet zwischen 80΄000 und gut 100΄000 Franken, je nach Verhältnissen.

Es gibt noch viel zu tun

Noch ist die Umstellung auch in Uzwil nicht am Ziel. Verschiedene Haltestellen sollen gleichzeitig mit bevorstehenden Strassenbauvorhaben umgesetzt werden. So etwa die Haltestellen Henau-Kirchplatz oder Niederuzwil-Friedeck und Sonnmatt an der Flawilerstrasse. Für 2024 geplant sind Umsetzungen an den Haltestellen Luxenburg in Niederuzwil und Oberberg in Henau. Verschiedene andere Haltestellen sind für die Folgejahre in Planung.

Eingriffe ins System

Wo liegen die Herausforderungen, wenn Haltestellen umgestaltet werden? Besim Osmani, Projektleiter Tiefbau der Uzwiler Gemeindeverwaltung: «Wird die Haltekante erhöht, muss das Gelände beidseits mit wenig Gefälle aufs bisherige Niveau geführt werden. Das braucht mehr Platz. Oft kommen Einfahrten in den Weg, Sichtweiten sind nicht mehr gewährleistet. Entsprechend anspruchsvoll ist es an verschiedenen Orten, die Haltestellen anzupassen. Manchmal müssen sie dafür verschoben werden.» Schliesslich sollen nicht neue Probleme geschaffen werden, weil andere gelöst werden.

Weisse Linien

Bei der Haltestelle Coop fallen die eng aneinander liegenden weissen Linien am Boden auf. Besim Osmani dazu: «Es handelt sich dabei um Boden-Leitsysteme. Sie ermöglichen blinden oder sehbehinderten Menschen, sich mit dem Blindenstock im Raum zu orientieren. Die gestrichelte Fläche zeigt ihnen an, wo die vordere Eingangstüre des Busses ist. Der Chauffeur weiss, dass er hier anhalten muss.» Auch bei anderen Haltestellen werden solche taktilen Flächen entstehen.