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12.06.2023
Wahlen und Abstimmungen
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Protokoll der Bürgerversammlung vom 30. Mai 2023

Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) vom 12. bis 26. Juni 2023 bei der Réception im Gemeindehaus öffentlich auf. 

Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.