zurück zur Übersicht
16.02.2024
Allgemein
Teilen

Hueberbach: nächste Schritte

Am 4. Februar gaben Uzwils Stimmberechtigte grünes Licht für die Offenlegung des Hueberbaches. Nun stehen die öffentlichen Auflagen der Planungsinstrumente an.

Der Hueberbach fliesst vom Buecherwäldli in die Uze – weitgehend unsichtbar. Er wurde vor gut 100 Jahren eingedolt und unterquert Wohnhäuser, die Fichtenstrasse und die Wiesentalstrasse. Der Kanal weist Schäden auf und muss saniert werden. Die kantonale Gefahrenkarte zeigt ergänzend eine mittlere Überschwemmungsgefahr bis hin zum Quartier Schützenstrasse, welche vom eingedolten Gewässer ausgeht. In Kombination mit der neuen Überbauung Lindenpark soll der Bach auf etwa 360 Metern offengelegt und revitalisiert werden.

«Ja» öffnet den Weg

An der kommunalen Abstimmung vom 4. Februar haben Uzwils Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem erforderlichen Kredit zugestimmt. Der Bach wird auf diesem Weg vom Kanal zum wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Das Gewässer wird harmonisch in die neu entstehende, zentrumsnahe Wohnüberbauung integriert, der Hochwasserschutz für ein grösseres Gebiet nachhaltig verbessert. Ein Fussweg entlang des Gewässers macht den Bach erlebbar – und bringt ihn ins Bewusstsein zurück. Bis es so weit ist, braucht es noch ein paar Schritte.

Nächster Schritt: Auflagen

Nächster Schritt ist, dass die erforderlichen   Planerlasse vom 19. Februar bis zum 19. März öffentlich aufliegen. Zum Gesamtpaket gehören ein Teilzonenplan, zwei Sondernutzungspläne, ein Wasserbauprojekt, ein Strassenbauprojekt und ein Teilstrassenplan. Die offiziellen Mitwirkungsverfahren fanden bereits vor der Abstimmung statt, die Erkenntnisse daraus flossen ein.    

Planauflagen «Hueberbach»

Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan und den Sondernutzungsplan Lindenpark, das Wasserbauprojekt und den Sondernutzungsplan Hueberbach, das Strassenbauprojekt und den Teilstrassenplan Veränderung der Verkehrsführung Gartenstrasse genehmigt. Sie liegen vom 19. Februar bis zum 19. März 2024 öffentlich auf. Rechtsverbindlich ist die Publikation auf der Publikationsplattform. Dieser Hinweis im Uzwiler Blatt dient zu Ihrer Information.