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30.06.2023
Allgemein
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Erweiterte blaue Zone

Im Amtsblatt vom 3. Juli publiziert die Kantonspolizei die erforderlichen Anordnungen, um in Uzwiler Quartieren die erweiterte blaue Zone einzuführen. Eine Übersicht.

An Begegnungen mit der Bevölkerung wurde oft gewünscht, dass die Gemeinde das Parkieren in den Quartieren regelt und kontrolliert, die Möglichkeit er erweiterten Blauen Zone wurde positiv aufgenommen. So störte man sich in den Quartieren etwa daran, dass Fahrzeuge tagelang irgendwo im Quartier abgestellt bleiben – und damit für Besucherinnen und Besucher keine Plätze mehr zur Verfügung stehen. Man störte sich auch daran, dass teilweise lieber gratis auf öffentlichem Grund parkiert wird, als den Platz in der Tiefgarage oder einen Aussenplatz zu mieten. Und bemängelt wurde auch, dass teilweise an allen möglichen und unmöglichen Orten auf der Strasse parkiert wird, ob in Kreuzungs- oder unübersichtlichen Kurvenbereichen.

Anwohnende privilegiert
Mit dem Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund hat die Gemeinde die Rechtsgrundlage geschaffen, das Instrument der Erweiterten Blauen Zone einzuführen. Wie sieht die Umsetzung aus? In den Quartieren werden dort Parkplätze markiert, wo das aufgrund der strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. Sie werden als Blaue Zone signalisiert, Anwohnerinnen und Anwohner der jeweiligen Quartiere können eine Parkkarte lösen und damit länger dort parkieren, als das mit der Parkscheibe möglich wäre.

Die Kosten
Weiterhin gratis bleibt, mit der Parkscheibe in der Blauen Zone für die erlaubte Parkzeit zu parkieren. Anwohnerinnen und Anwohner können ergänzend Bewilligungen lösen, um länger parkieren zu können. Sie kosten 50 Franken pro Monat, das Jahresabo kostet 500 Franken. Besucherinnen und Besucher können für 8 Franken am Tag ihr Auto abstellen. Für Gewerbetreibende gibt’s spezielle Pool-Lösungen. Und wie löst man? Um in der erweiterten Blauen Zone länger als mit der Parkscheibe zu parkieren, brauchts einen Parkingpay-Account. Dort kann das Autokennzeichen hinterlegt werden. Die Details dazu dann im Uzwiler Blatt rechtzeitig vor der Umsetzung.

Polizei hat angeordnet
Im Frühjahr 2022 schickte der Gemeinderat unter anderem die Sektorenpläne der Erweiterten Blauen Zone und die vorgesehenen Tarife in die Vernehmlassung bei der Bevölkerung. Daraus ergaben sich geringfügige Anpassungen in einzelnen Sektoren. Und jetzt, nachdem mit dem Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund die Rechtsgrundlage dafür besteht, soll das Vorhaben umgesetzt werden. Die Kantonspolizei hat dafür die erforderlichen Anordnungen verfügt und im Amtsblatt publiziert. Die rechtsverbindliche Publikation findet sich auf der Publikatkionsplattform.

Wie gehts weiter?
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gehts an die Umsetzung. Läuft alles rund, werden die Markierungen und Signalisationen in den Quartieren im Herbst angebracht.

Die Zonen 1 bis 11 der erweiterten Blauen Zone (EBZ):
Zone 1: Flurhofstrasse, Rädlibach, In der Breiti, Waldeggstrasse (Abschnitt Flurhof- bis Henauerstrasse), Leubergstrasse | Zone 2: Wartstrasse, Büeleggweg, Bienenstrasse (Abschnitt Henauerstrasse bis Marktstrasse), Lehmwiesstrasse, Bachstrasse, Bankstrasse, Büelhofstrasse, Bachmattstrasse, Oswald-Heer-Gasse, Metzgergasse, Sägestrasse, Gruebenstrasse (westlich Marktstrasse) | Zone 3:Hummelweg, Fliegenweg, Zehntstadel, Bienenstrasse (Abschnitt Bahnhof- bis Marktstrasse), Ergetenstrasse, Schweizergasse, Schmiedstrasse, Neu-Ergeten, Haslenweg, Augartenweg | Zone 4: Höhenstrasse, Obere Rosenbergstrasse, Untere Rosenbergstrasse, Herrenhofstrasse, Büelstrasse | Zone 5: Friedeckstrasse, Ziegelgasse, Waldburgstrasse, Waldburg | Zone 6: Neudorfstrasse, Nelkenstrasse, Sternenweg, Sonnenhügelstrasse, Bäckerweg | Zone 7: Sonnenbergstrasse, Waldhofstrasse, Obere Waldhofstrasse, Quellenstrasse | Zone 8:Vogelsbergstrasse, Alpsteinstrasse, Säntisstrasse, Sonnenbüel, Rosenweg, Kronbergstrasse, Rehweg, Rainweg, Haldenweg, Kamorstrasse | Zone 9: Dammstrasse, Konsumstrasse, Birkenstrasse, Lindenstrasse, Erlenstrasse, Walzenstrasse, Benningerstrasse, Florastrasse, Schützenstrasse | Zone 10: Wiesentalstrasse, Gartenstrasse, Dammhaldenstrasse, Fichtenstrasse, Lärchenstrasse, Föhrenstrasse, Ruhweg, Erikaweg, Irisweg, Asterweg, Neuheimstrasse, Wilenstrasse, Neuhofstrasse, Buechenstrasse, Wattstrasse, Ahornstrasse, Eschenring, Zahnershueb | Zone 11: Weidstrasse, Bogenstrasse, Eichweidstrasse, Ochsenweidstrasse, Ackerstrasse, Mühlestrasse, Schnidersweid, Chupferfeld, Bruggacker, Armetsholzstrasse, Eggstrasse, Hummelbachweg, Meisenstrasse, Nollenstrasse, Gupfenweg, Kobelhöhe, Rollwiese, Rollwiesweg.

Für all diese Zonen hat die Kantonspolizei die erforderlichen Signalisationen erlassen. Es handelt sich dabei um das Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und den Zusatztest, dass mit der Parkkarte der jeweiligen Zone unbeschränkt parkiert werden kann, ergänzt mit der Signalisation «Parkieren verboten» mit dem Zusatztext «ausgenommen markierte Felder»