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22.12.2023
Allgemein
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Auf ein Neues!

Blatt Nummer 43 – das letzte Uzwiler Blatt in diesem Jahr. Und weil jedes Ende auch ein Anfang ist, wandert der Blick voraus aufs 2024. Es wird ein Jahr der Weichenstellungen für Uzwils Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Vor mehr als 100 Jahren waren sie beliebt, diese Postkarten mit Neujahrswünschen, die auf den Jahreswechsel verschickt wurden.

Neues Jahr, leere Agenda. Eine Kombination, die sinngemäss so oder so ähnlich gerne verwendet wird. Uzwils Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden nächstes Jahr für viele Weichenstellungen gefragt sein. Die Agenda ist nicht mehr leer.

4. Februar: Abstimmen

Am 4.Februar stimmt Uzwil über zwei kommunale Vorlagen ab. In der Schulanlage Herrenhof soll neuer Schulraum entstehen, Teile der Anlage sollen saniert werden. Weitere Schritte für mehr Schulraum werden später folgen. Gleichentags ist auch die Abstimmung über eine Bachöffnung angesetzt. Der Hueberbach soll auf 360 Metern Länge im Uzwiler Siedlungsgebiet zwischen dem Buecherwäldli und der Uze neu offen geführt werden. Das Gewässer kann so seine Funktion für die Natur erfüllen und wird harmonisch in die neu entstehende, zentrumsnahe Wohnüberbauung integriert. Die Offenlegung verbessert auch den Hochwasserschutz für ein grosses Gebiet nachhaltig. 

3. März: Kantonale Wahlen

Am 3. März werden die Mitglieder der St. Galler Regierung und des Kantonsrates gewählt. Wie stark ist Uzwil im kantonalen Parlament vertreten? Die Frage klärt sich dann. Können im ersten Wahlgang nicht alle Sitze der Regierung besetzt werden, kommts am 14.April zum zweiten Wahlgang.

27. Mai: Schulorganisation

Aktuell und noch bis im Januar läuft die Vernehmlassung zur neuen Schulorganisation, mit welcher Uzwil in die Zukunft gehen will. Im Mai werden an der Bürgerversammlung nicht nur Geschäftsbericht und Rechnung 2023 behandeln, sondern auch Anpassungen der Gemeindeordnung. Sie machen den Weg frei, um die neue Schulorganisation umzusetzen. So soll etwa künftig – wie in verschiedenen anderen Gemeinden – auf den Schulrat verzichtet werden. Stimmt die Bürgerversammlung zu, hat das Folgen. Voraussichtlich im Juni untersteht die neue Schulordnung, welche die Details regelt, dem fakultativen Referendum. Und im Herbst muss bei den kommunalen Wahlen kein Schulrat mehr bestellt werden.

22. September: Gemeindewahlen

Anlässlich der Wahlen vom 22.September werden die Organe der Gemeinde für die nächsten vier Jahre bestellt. Voraussichtlich sind das – wenn die Schulorganisation wie geplant umgesetzt wird – die nebenamtlichen Mitglieder des Gemeinderates, das Gemeindepräsidium, das Schulpräsidium und die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission. Können im ersten Wahlgang nicht alle Mandate besetzt werden, kommts am 24.November zum zweiten Wahlgang.

25. November: Bürgerversammlung

An der Budgetversammlung im November schliesslich stellen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit Budget und Steuerfuss die Weichen fürs 2025. Vorher gilt es aber für die Gemeinde, die Herausforderungen zu bewältigen, welche das Jahr 2024 bereithält.