
Uzwiler Grundlagenplanung in Kraft: Richtplan behördenverbindlichMit der formellen Kenntnisnahme durch die zuständige kantonale Stelle ist die Uzwiler Richtplanung nun behördenverbindlich. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht und gleichzeitig der Startschuss gegeben, um vielfältigste Aufgaben als Folge der Planung in eine Prioritätenordnung zu bringen.Der Richtplan ist strategisches Führungs- und Lenkungsinstrument der Gemeinde für alle raumbezogenen Vorhaben. Er gibt insbesondere dem Gemeinderat für seine Führungsrolle Grundsätze und Aufgaben in Bereichen wie Verkehr, Energie, Gestaltung, Schutz und Nutzung vor. Entstanden im breiten Mitwirkungsprozess Entstanden ist die Richtplanung nicht im stillen Kämmerchen des Rates. Im Gegenteil. Der Einbezug der Bevölkerung war für den Rat zentrales Anliegen. Die Bevölkerung hat zu Beginn des Projektes am Abend zur Zukunft der Gemeinde ihre Träume, Ideen und Visionen deponiert. Aus diesen über 3‘500 Stichworten formulierte anschliessend ein 40-köpfiger Beirat seine Visionen für Uzwil im Jahre 2030. Der Beirat setzte sich zusammen aus allen wesentlichen Interessengruppen in der Gemeinde, auch alle vier Ortsparteien waren dort vertreten. Besonders wertvoll für den Rat: Der Beirat fand in seinen Beratungen einen Konsens über die Zukunft der Gemeinde. Dieser Konsens floss direkt in die Richtplanung ein, gab die Strategien und Ziele vor. In der Richtplanung zeigt der Rat auf, wie diese Ziele aus der breiten Bevölkerungsmitwirkung in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Der Kanton vermerkt in seinem Bericht, durch diese Mitwirkungsmöglichkeiten sei dem Informations- und Mitwirkungsgebot in vorbildlicher Art entsprochen worden. Die Planung gebe einen umfassenden Überblick über die in der Gemeinde angestrebte Entwicklung. Die themenübergreifende Bearbeitung zeige räumliche Abhängigkeiten zwischen Siedlung, Landschaft, Verkehr, Infrastruktur und Energie auf, die Planung nehme damit ihre Koordinationsfunktion wahr. Besonders erfreulich ist aus Sicht der Gemeinde: Der Kanton hat zu den Inhalten der Planung keine Vorbehalte. Natürlich wird der Kanton bei konkreten Planungsschritten – etwa bei bedarfsorientierten Einzonungen und rund um die Problematik von Fruchtfolgeflächen – auch weiterhin mitreden. Umsetzung über Jahre und Jahrzehnte Die Richtplanung skizziert Ziele für Uzwil im Jahre 2030. Ihre Umsetzung erfolgt entsprechend nicht von heute auf morgen, sondern über Jahre in Etappen in den dazu vorgesehenen Verfahren. Auch in diesen Verfahren ist die Mitwirkung der Bevölkerung gewährleistet. Nach dem grünen Licht aus St. Gallen macht sich die Gemeinde nun an die Prioritätenordnung der Umsetzungsplanung. Wichtige zusätzliche Ressourcen dafür werden mit der Reorganisation der Verwaltung etwa ab Mitte des Jahres geschaffen. Im Interesse der Rechtssicherheit dürfte auf der Hand liegen, verschiedene Anpassungen von Zonenplan, Schutzverordnung und Baureglement mit hoher Priorität anzugehen. In die Prioritätenordnung werden auch nicht raumwirksame Aspekte, auf welche im Rahmen der Vernehmlassung zur Richtplanung hingewiesen wurde, einbezogen. Und natürlich werden die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde entscheidender Faktor in der Prioritätenordnung sein. Richtplan wirkt schon jetzt im Alltag Schon jetzt hat aber die Richtplanung grossen Einfluss auf den Alltag. Denn: Verschiedene Bereiche der Richtplanung, welche direkt übergeordnete Ziele und Philosophien definieren und damit strategische Lenkungsabsichten beinhalten, sind für Rat und Verwaltung in der täglichen Arbeit bereits jetzt wichtige Leitplanken. Andere Projekte als Folge von Erkenntnissen aus Gemeindeentwicklung und Richtplanung laufen bereits. So wird die Gemeinde in der zweiten Hälfte Februar die Bevölkerung umfassend über die Konzepte für die Zentrumsgestaltungen informieren. Datum der Neuigkeit 13. Jan. 2011
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