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Inserat: Planauflage

Der Gemeinderat Uzwil hat am 24. April 2012 in Anwendung von Art. 105 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) die

Planungszone "Gupfenstrasse" Uzwil

mit Wirkung ab 8.5.2012 erlassen.

Mit der aktuellen Revision der Nutzungsplanung, namentlich des Zonenplans sind planerische Massnahmen vorgesehen, welche die rechtskräftigen Arbeitsplatzzonen entlang der Gupfenstrasse (Wohn-Gewerbezonen, Gewerbe-Industriezone und Industriezone) für die Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen mit mittlerer bis hoher Arbeitsplatzdichte priorisieren. Im Agglomerationsprogramm Wil sind zudem grosse Teile der Arbeitsplatzzonen entlang der Gupfenstrasse als Schwerpunktgebiete Gewerbe und Beschäftigte bezeichnet. Betriebe mit hohem Publikumsverkehr sind planerisch nicht zweckmässig. Zudem ist die Gupfenstrasse als Ortsumfahrung und für die Erschliessung der Arbeitsplatzgebiete Uzwils von besonderer Bedeutung. Neue bzw. Erweiterungen publikumsintensiver Nutzungen, welche mehrheitlich auf Publikum mit motorisiertem Individualverkehr ausgerichtet sind, belasten die Funktion und die Kapazität der Strasse unzweckmässig und beeinträchtigen die angrenzenden Wohnquartiere mit unnötigen Immissionen.
Die Planungszone sichert die Nutzung der Arbeitsplatzgebiete und die Funktion der Gupfenstrasse. Die Planungszone umfasst die markierten Teilgebiete gemäss Beilageplan.

Innerhalb der Planungszone darf nach Art. 106 Abs. 1 BauG nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte. Weiterhin zulässig sind Neuansiedlungen, Änderungen und Erweiterungen von gewerblichen Nutzungen, welche nicht mehrheitlich auf Publikum mit motorisiertem Individualverkehr ausgerichtet sind.
Die bestehenden Bauten und Nutzungen sind in ihrem Bestand geschützt. Sie können mit Bewilligung der zuständigen Behörde erneuert oder wieder aufgebaut werden, sofern die Auswirkungen auf die Umgebung, die Umwelt, die angrenzenden Nutzungen und die Infrastruktur, namentlich die Gupfenstrasse, nicht zunehmen.

Der Planerlass liegt vom Dienstag, 8. Mai, bis Mittwoch, 6. Juni 2012, im Verwaltungsgebäude Bahnhofstrasse 115, Uzwil (Bauverwaltung) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gegen den Erlass der Planungszone kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Uzwil, 9240 Uzwil, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt, ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Allfällige Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhalts, einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Den Plan finden Sie im unten angefügten Dokument.

Den Pressetext zu diesem Inserat finden Sie hier.
Dokumente Planungszone_Gupfenstrasse.pdf (pdf, 1440.2 kB)


Datum der Neuigkeit 3. Mai 2012